BGH verhandelt zum Auskunftsanspruch gegen Betreiber eines Bewertungsportals
Der VI. Zivilsenat des BGH hat gestern in einem Rechtsstreit zwischen einem Arzt und dem Bewertungsportal »Sanego« verhandelt. Es geht um die Frage, ob der Betreiber eines Internetportals, das Bewertungen von Ärzten ermöglicht, die bei ihm hinterlegten Anmeldedaten eines Nutzers herausgeben muss, der wiederholt verschiedene unwahre Tatsachenbehauptungen gegen einen Arzt verbreitet hat (Az.: VI ZR 345/13).
Die Vorinstanzen gaben dem in seinem Persönlichkeitsrecht verletzten Kläger Recht und bejahten den geltend gemachten Auskunftsanspruch gemäß §§ 242, 259, 260 BGB. Das Berufungsgericht ging in der Entscheidungsbegründung davon aus, dass § 13 Abs. 6 Satz 1 TMG, wonach Diensteanbieter die Nutzung von Telemedien anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen haben, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist, die Anwendung des allgemeinen Auskunftsanspruchs nicht ausschließe. Der BGH wird seine Entscheidung voraussichtlich am 1. Juli verkünden.
Dokumente:
- Pressemeldung des BGH zum Verhandlungstermin vom 3. Juni 2014
- vgl. auch Urteil des OLG Stuttgart vom Oktober 2013, Az.: 4 U 28/13; ZUM-RD 2014, 166 (Volltext bei Beck Online)
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 5221:
https://www.urheberrecht.org/news/5221/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.