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10.06.2014; 11:23 Uhr
Schweizer Bundesrat will Urheberrecht an »Realität des Internets« anpassen
Empfehlungen der »AGUR12« als eine der Grundlagen für Modifizierung

Der Schweizer Bundesrat will das Urheberrecht modernisieren und die Rechte und Pflichten von Kulturschaffenden, Konsumenten und Providern mit gezielten Maßnahmen an die Realität des Inernets anpassen. Dies meldet die Schweizer Eigenossenschaft in ihrer Pressemitteilung vom Freitag. Die Situation für die Kulturschaffenden soll verbessert werden, ohne die Position der Nutzer zu verschlechtern. So soll etwa das Hochladen von geschützten Werken zur weiteren Verbreitung unterbunden werden, während das Herunterladen zu privaten Zwecken weiterhin zulässig bleibt.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) sei beauftragt worden, bis Ende 2015 eine entsprechende Vorlage zu erarbeiten. Es werde sich dabei u.a. auf Empfehlungen stützen, welche die Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (»AGUR12«) Ende letzten Jahres in ihrem Schlussbericht (pdf-Datei) verabschiedet hat (vgl. Meldung vom 10. Dezember 2013). Dieser bilde eine »wertvolle Grundlage für die Folgearbeiten«. Eine weitere Arbeitsgruppe beschäftige sich derzeit mit der allgemeinen Prüfung der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit von Providern. Auch deren Erkenntnisse werde das EJPD berücksichtigen. 

Die Internetprovider sollen in die Pflicht genommen werden und »dafür sorgen, dass rechtsverletzende Inhalte von ihren Plattformen entfernt und ferngehalten werden«. Auf Anweisung der Behörden sollen die Provider den Zugang zu offensichtlich illegalen Quellen sperren müssen. Die weitere Empfehlung der »AGUR12«, dass Nutzer künftig mit einem aufklärendem Hinweis auf die möglichen Folgen ihres Handelns hingewiesen werden und bei andauerndem Rechtsverstoss deren Identität an den Rechteinhaber weitergeleitet werden soll, will der Bundesrat »erst noch vertieft prüfen lassen«. Auch eine Beschränkung der Leerträgervergütung auf Nutzungen, die nicht schon vom Vertrag mit einer legalen Plattform abgedeckt sind, soll überprüft werden. Eine allgemeine Kulturflatrate lehnt der Bunderat entsprechend der Empfehlung der »AGUR12« vorerst ab.  

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