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15.07.2014; 08:25 Uhr
Recht auf Vergessen: Google entfernt Artikel großer Online-Portale aus Suchindex
Britischer Justizminister wirft Google »Instrumentalisierung der Medien« vor

Google hat erstmals mehrere Artikel der britischen Tageszeitung »The Guardian« sowie einen Artikel des Nachrichtenmagazins »Spiegel« aus seinen Trefferlisten entfernt. Der Suchmaschinenbetreiber folgt damit dem im Mai diesen Jahres ergangenen und viel beachteten Urteil des EuGH zum »Recht auf Vergessenwerden im Internet«, mit dem die Luxemburger Richter entschieden haben, dass Google unter bestimmten Umständen Einträge mit persönlichen Daten aus dem Suchindex auf Verlangen der Betroffenen löschen muss (ZUM 2014, 559; vgl. auch Meldung vom 19. Mai 2014).

Mit dem zur Umsetzung des EuGH-Urteils von Google online gestellten Formular für Löschanträge kann die Entfernung von Suchergebnissen gefordert werden (vgl. Meldung vom 2. Juni 2014). Mittlerweile sind Medienberichten zufolge über 100.000 Löschanfragen bei Google eingegangen. Betreiber von Webseiten, die sich bei Google angemeldet haben, bekommen von dem Konzern eine Mitteilung über entsprechende Löschungen. So hat »Spiegel Online« laut eigenen Angaben von der Entfernung seines Artikels, in dem eine bestimmte Person mit Scientology-Geschäften in Zusammenhang gebracht wird, erfahren. 

Auch die britische Tageszeitung »The Guardian« berichtet von Löschungen und fordert die Verlage auf, gegen diese Verletzung der Pressefreiheit anzugehen. Der britischen Justizminister Simon Hughes hat das vom EuGH festgestellte »Recht auf Vergessen« scharf kritisiert, meldet »Gulli«. Es führe zu Tausenden falsch verstandenen Beschwerden. Hughes ist der Meinung, durch die Entfernung von Topstories profilierter Journalisten und großer Nachrichtenportale wolle Google die Medien gegen entsprechende Gesetzesentwürfe im Zusammenhang mit der Umsetzung des EuGH-Urteils aufbringen. 

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[IUM/ct]

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