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30.10.2014; 15:17 Uhr
Spanien: Abgabe für Suchmaschinenbetreiber zugunsten von Verlagen und Autoren für die Verwendung von Textauszügen
Gesetzesreform tritt am 1. Januar 2015 in Kraft

Suchmaschinenbetreiber wie Google müssen in Spanien ab 1. Januar 2015 eine Abgabe an Verlage und Autoren zahlen, wenn sie deren Texte in Auszügen verwenden. Am 30. Oktober 2014 hat das Parlament die entsprechende Reform des Gesetzes über Geistiges Eigentum verabschiedet. Die in Spanien umstrittene Änderung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Zudem sieht die Reform Geldstrafen von bis zu 600.000 EUR für das nicht autorisierte Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet und eine schärfere Überwachung zum Schutz des geistigen Eigentums vor.

Am 5. November 2014 wurde das Gesetz 21/2014 zur Änderung des Gesetzes über das Geistige Eigentum im Amtsblatt veröffentlicht (Ley 21/2014, de 4 de noviembre, por la que se modifica el texto refundido de la Ley de Propiedad Intelectual, aprobado por Real Decreto Legislativo 1/1996, de 12 de abril, y la Ley 1/2000, de 7 de enero, de Enjuiciamiento Civil, »BOE« núm. 268, de 5 de noviembre de 2014, páginas 90404 a 90439).

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