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28.11.2014; 14:28 Uhr
Bundesrat: Werke dürfen für Unterrichts- oder Forschungszwecke weiterhin öffentlich zugänglich gemacht werden
Länder billigen Änderung des Urheberrechtsgesetzes

In der Plenarsitzung am 28. November 2014 haben die Länder eine Änderung gebilligt, die eine Befristungsregelung im Urheberrecht streicht. Nach der Befristungsregelung wäre es nur bis Ende 2014 erlaubt gewesen, kleine Teile eines Werkes, Werke von geringem Umfang sowie einzelne Beiträge aus Zeitschriften unter bestimmten Umständen an Schulen und Hochschulen für Unterrichts- oder Forschungszwecke öffentlich zugänglich zu machen. 

Das Gesetz soll nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden. Am Tag nach der Verkündung tritt es in Kraft.

Dokumente:

[IUM/fs]

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