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15.01.2015; 11:19 Uhr
EU-Kommissar Oettinger kündigt Entwurf für ein modernisiertes EU-Urheberrecht bis September 2015 an
Enge Zusammenarbeit mit Mitgliedern des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz

Der neue EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Günther Oettinger (CDU), hat am 14. Januar 2015 im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags erneut bekräftigt, einen Entwurf für ein modernisiertes europäisches Urheberrecht bis etwa September 2015 vorzulegen. Wie der Deutsche Bundestag in einer aktuellen Meldung vom 14. Januar 2015 berichtet, stellte der bisherige EU-Energiekommissar die Eckpunkte für sein künftiges Aufgabenfeld vor. Oettinger lud die Ausschussmitglieder zu einer engen Zusammenarbeit in den für sie relevanten Feldern wie dem Urheberrecht oder verbraucherschutzrechtlichen Aspekten des Datenschutzes ein und stellte sich ihren Fragen. 

Dabei erläuterte der CDU-Politiker, dass er sich die »Copyright Directive« in Form einer gemischten Gesetzgebung dahingehend vorstellen könne, dass Teile als unmittelbar geltende Verordnung erlassen werden und andere Bereiche als von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzende Richtlinien. Zunächst sei aber eine Grundsatzdebatte im Rat abzuwarten. Regelungsgegenstand des Entwurfs sollten jene intellektuellen Produkte sein, die eine grenzüberschreitende Bedeutung haben.

Bereits im November 2014 hatte sich der EU-Kommissar vor dem Ausschuss Digitale Agenda für eine klare Kompetenzordnung ausgesprochen und sich zum Subsidiaritätsgrundsatz bekannt. Gleichzeitig hatte er aber damals schon bekräftigt, dass für ihn die Zusammenarbeit mit der deutschen Politik im Vordergrund stehe (vgl. Meldung vom 4. November 2014). 

Vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz äußerte sich Oettinger nun auch über die geplante Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union und wies darauf hin, dass diese gegenüber dem deutschen Datenschutzrecht einige Neuerungen enthalte. Das Schutzniveau könnte »knapp unterhalb« des deutschen Datenschutzes liegen. Noch offen sei, ob es sich dabei um eine abschließende Regelung handeln soll oder ob die Mitgliedstaaten darüber hausgehende Regleungen aufstellen könnten. Letzteres berge aber die Gefahr, dass betroffene Unternehmen - wie auch aktuell in der EU - dazu tendieren könnten, in die Länder mit den geringsten Standards auszuweichen. Der Meldung des Deutschen Bundestags zufolge äußerte sich Oettinger optimistisch dahingehend, dass die Datenschutz-Grundverordnung noch in diesem Jahr beschlossen werden kann.

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