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08.03.2015; 20:23 Uhr
Spanien: 6 Jahre Haft wegen Urheberrechtsverletzungen
Höhe der Entschädigungszahlungen wird noch festgelegt

Wie »Beck Aktuell« am 6. März 2015 berichtet, sind in Spanien zwei Männer wegen der Verletzung von Urheberrechten zu je sechs Jahren Haft verurteilt worden. Sie hatten die Inhalte zahlreicher europäischer Zeitungen und Zeitschriften über ein Internet-Portal verbreitet, ohne die Zustimmung der jeweiligen Verlage einzuholen und seien sich der Illegalität ihrer Handlungen bewusst gewesen, so die »Audiencia Nacional«, der Nationale Gerichtshof, in Madrid. Das Urteil enthält die nach spanischen Medienberichten härteste bisher in Spanien wegen Urheberrechtsverletzung im Internet verhängte Strafe. Betroffen waren über 17.000 Zeitungs- und Zeitschriftenexemplare aus Spanien, Deutschland, Italien, Frankreich, Großbritannien, Portugal, Russland und den Niederlanden. Das Strafmaß wurde einem Bericht der Zeitung »El Mundo« vom 5. März 2015 dahingehend aufgeteilt, dass die Täter drei Jahre wegen Verstoßes gegen das Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums und weitere drei Jahre wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt wurden. Außerdem müssen sie Entschädigungszahlungen leisten, deren Höhe später festgelegt werden soll und dürfen fünf Jahre lang keine Internetseiten betreiben. Die Beschlagnahme der ermittelten Gewinne in Höhe von 196.280 Euro wurde bestätigt. 

 

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[IUM/kr]

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