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24.03.2015; 09:11 Uhr
Abmahnung wegen Bedienung des »Facebook-Share-Buttons« auf »Bild.de«
Fotograf fordert 1.000 Euro wegen fehlender Namensnennung bei Vorschaubild

Die Betätigung des »Facebook-Share-Buttons« unter einem Bericht auf »Bild.de« hatte für eine Internet-Nutzerin eine Abmahnung eines Fotografen zur Folge. Dieser verlangt 1.000 Euro und stützt sich dabei darauf, dass sein Name als Fotograf nicht genannt werde.  Wie »Golem« berichtet, hatte die Inhaberin einer Fahrschule den »Button« unter einem Artikel gedrückt, der eine Fahrt von Marco Reus mit gefälschtem Führerschein beschrieb. Das streitgegenständliche Bild zeigte den Fußballspieler mit seinem Wagen. 

Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärte gegenüber »Golem.de«, der Vorwurf laute, dass der Name des Fotografen in dem »Facebook«-Vorschaubild nicht genannt wurde. Der Anwalt vertritt die Abgemahnte und beschreibt auf seiner Webseite, dass beim Teilen eines Beitrags über den »Share-Button« immer automatisch ein verkleinertes Vorschaubild gezeigt werde, auf das der Nutzer keinen Einfluss habe. Er könne weder verhindern, dass das Bild gezeigt werde, noch könne er die Größe des Bildes so variieren, dass eventuell noch der Name des Urhebers sichtbar werde. Hierin liege ein entscheidender Unterschied zum Teilen eines Links bei »Facebook«. In diesem Fall könne das Vorschaubild entfernt oder bearbeitet werden.

»Golem.de« zufolge wird die Kanzlei versuchen, die »Bild«-Zeitung und den Axel-Springer Verlag in Regress zu nehmen. Wie Solmecke erklärt, müssten die Online Medien dafür sorgen, dass alle Bilder, die sie auf ihrer Webseite posten, auch über die sozialen Netzwerke geteilt werden dürfen - notfalls auch ohne Nennung des Urhebers. Dies hätten bereits die Richter am Landgericht Frankfurt in einem Rechtsstreit zum »Facebook-Share-Button« entschieden (Urteil vom 17. Juli 2014, ZUM-RD 2015, 201 - veröffentlich bei Beck-Online).

 

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[IUM/kr]

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