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28.04.2015; 14:18 Uhr
LG Mannheim: Installation »HHole for Mannheim« in der Kunsthalle muss nicht wieder aufgebaut werden
Künstlerin Nathalie Braun Barends unterliegt im Rechtsstreit gegen die Stadt Mannheim

Die Stadt Mannheim muss die Installation »HHole for Mannheim« in der Kunsthalle nicht wieder installieren lassen. Dies hat das Landgericht Mannheim (LG Mannheim) einem Bericht von »Beck Aktuell« vom 27. April 2015 zufolge durch Urteil vom 24. April 2015 entschieden (Veröffentlichung in der ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Wie die »Rhein-Neckar-Zeitung« (RNZ) am 25. April 2015 berichtete, waren die Richter der Ansicht, dass es der Stadt zustehe, die Kunsthalle nach ihren Bedürfnissen umzubauen, auch wenn dafür die Installation weichen und sogar zerstört werden muss. Allerdings müsse die Stadt Braun-Barends eine Restvergütung in Höhe von 66.000 Euro für das Werk bezahlen. Bislang habe sie nur 4.000 der vereinbarten 70.000 erhalten. Von den Prozesskosten habe die Künstlerin 70 % zu tragen. 

Laut »RNZ« hatte die Klägerin 320.000 Euro Schadensersatz gefordert, sollte das Kunstwerk nicht wieder aufgebaut werden. Wie der Klägeranwalt Andreas Zumschlinge der Zeitung mitteilte, liebäugele die Künstlerin damit, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Bei der Installation handelt es sich um mehrere übereinanderliegende Löcher in den Etagen eines Trakts der Kunsthalle. Bereits vor dem Rechtsstreit hatte die Installation die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich gezogen. Die Feuerwehr hatte mehrere Monate lang einen Wachdienst gestellt, da sich durch das Loch der Installation Rauch hätte ausbreiten können, der das Gebäude hätte verqualmen können. Die Kosten hierfür lagen laut »RNZ« bei 40.000 Euro. 

Dokumente:

[IUM/kr]

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