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27.07.2015; 16:58 Uhr
Geräteindustrie und Verwertungsgesellschaften einigen sich bei Urheberabgabe für Drucker
Regelung betrifft rückwirkend die Jahre 2001 bis 2007

Der Branchenverband BITKOM und die Verwertungsgesellschaften haben sich in dem über zehn Jahre währenden Rechtsstreit um die Höhe der urheberrechtlichen Abgabe für Drucker nun auf einen Vergleich geeinigt. Dies berichtet die BITKOM durch Pressemitteilung vom 24. Juli 2015. Danach sind für die Jahre 2001 bis 2007 je nach Leistungsfähigkeit der Drucker Abgaben in Höhe von 4 Euro bis 14 Euro pro Gerät zu zahlen. Insgesamt überweisen die Hersteller und Importeure von Druckern bis zu 200 Millionen Euro an die VG WORT und die VG Bild-Kunst, die das Geld nach Abzug ihrer Verwaltungskosten an die Urheber ausschütten. Abgegolten wird hiermit die nach §§ 54, 54a UrhG in der bis zum 31. Dezember 2007 gültigen Fassung geltende Vergütungspflicht für das legale Kopieren für den privaten Gebrauch. 

"Wir bringen damit einen langjährigen Rechtsstreit zu einem für beide Seiten akzeptablen Ende", erklärt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder in der Pressemitteilung. 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 3.7.2014 in vier von der VG WORT 2002 in Gang gesetzten Verfahren auf Zahlung einer Vergütung für Drucker und PCs nach §§ 54, 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG a.F. entschieden, dass diese Geräte nach der bis 2007 gültigen Rechtslage vergütungspflichtig sind (Az.: I ZR 162/10, ZUM-RD 2014, 557; I ZR 28/11, ZUM 2014, 887; I ZR 29/11, ZUM-RD 2014, 552 und I ZR 30/11, ZUM 2014, 893 - Nachzulesen jeweils bei Beck Online). Hinsichtlich der Vergütungshöhe hatte der BGH die Verfahren zur Entscheidung an die gerichtlichen Vorinstanzen zurückverwiesen (vgl. die Meldung vom 4. Juli 2014). Über diese Höhe haben sich die Parteien nun hinsichtlich der Drucker geeinigt. Anders als nach Angaben des BITKOM ist laut der Pressemitteilung der VG WORT vom 27. Juli 2015 die Höhe der gesamten Summe bislang noch unklar, da über die in Verkehr gebrachten Stückzahlen noch keine genauen Informationen vorlägen. Unternehmen, die Mitglieder des BITKOM seien, könnten dem Vergleich bis 31. August 2015 beitreten. Erst danach würden die anhängigen Rechtsstreitigkeiten für Drucker endgültig beendet werden können. 

Hinsichtlich der Höhe der Gerätevergütung für PC nach altem Recht gibt es laut beiden Parteien noch keine Einigung. Es sei abzuwarten, ob die Gerichtsverfahren insoweit fortgesetzt werden müssten, so die VG WORT.

Die Erfahrung des langen Rechtsstreits zeige deutlich, so Dr. Robert Staats, geschäftsführender Vorstand der VG WORT, "wie wichtig es ist, gesetzliche Regelungen einzuführen, die das Verfahren zur Vergütungsfestsetzung beschleunigen und darüber hinaus sicherstellen, dass den Rechteinhabern keine ihnen zustehenden Vergütungen entgehen. Es ist deshalb insbesondere zu begrüßen, dass der kürzlich vorgelegte Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum neuen Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) eine Regelung zur Sicherheitsleistung enthält." Diese sehe vor, dass die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt anordnen kann, dass die Vergütungsschuldner Sicherheit leisten müssen (vgl. hierzu die Meldung vom 17. Juni 2015). 

Dr. Bernhard Rohleder hält eine derartige Sicherheitsleistung "für die in ihrer Höhe unklaren Abgaben" für einen "massiven Eingriff", da sie die Liquidität vernichteten und damit den wirtschaftlichen Handlungsspielraum der Unternehmen einschränkten. Zudem seien der BITKOM keine signifikanten Zahlungsausfälle bekannt, wenn erst einmal eine Einigung oder gerichtliche Festlegung erfolg sei. Grund für die Gerichtsverfahren seien vor allem die übertriebenen Forderungen der Verwertungsgesellschaften gewesen.

Dokumente:

[IUM/kr]

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