mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
04.11.2015; 21:21 Uhr
Sixt verliert Klage gegen Rundfunkbeitrag auch in zweiter Instanz
Bayerischer VGH: Geräteunabhängige Rundfunkbeitragserhebung bemisst sich auch nach Anzahl der Firmenfahrzeuge und Betriebsstätten

Die Regelungen der Rundfunkbeitragstaatsvertrags (RBStV), wonach sich der Rundfunkbeitrag für Unternehmen danach bemisst, wie viele Beschäftigte, Betriebsstätten und Firmenfahrzeuge sie haben, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einer Pressemitteilung des Autovermieters Sixt vom 3. November 2015 zufolge am 30. Oktober 2015 (Az.: 7 BV 15.344 - Veröffentlichung in der ZUM bzw. ZUM-RD folgt) und bestätigte damit die Vorinstanz des Verwaltungsgerichts (VG) München vom 15. Oktober 2014 (Az.: M 6b K 13.3729). Der Autovermieter war vor dem Verwaltungsgericht München gegen Rundfunksbeitragsbescheide für seine Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge vorgegangen. Das VG München lehnte die Klage ab. Dabei beriefen sich die erstinstanzlichen Richter auf die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 über die Popularklagen gegen den ab 1. Januar 2013 geltenden RBStV, wonach der RStBV keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (Az.: Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12, ZUM-RD 2014, 404 - abrufbar bei Beck Online). Diese Entscheidung habe bindende Wirkung für die Bayerischen Verwaltungsgerichte. Laut einem Bericht von Beck Aktuell vom 3. November 2015, sollen die schriftlichen Urteilsgründe der zweiten Instanz bis Ende November 2015 vorliegen.

Wie Sixt mitteilt, wird der Autovermieter den Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht fortsetzen. Sixt ist nach wie vor der Auffassung, »dass die Reform mit schweren Strukturfehlern behaftet und deshalb verfassungswidrig ist«. Für Erich Sixt, Chef des Vermietungsunternehmens, kommt das Urteil alles andere als überraschend. Es sei von Anfang an klar gewesen, so Sixt, »dass wir den Weg durch die Instanzen werden gehen müssen«. Zahlreiche Richter des Verwaltungsgerichtshofs seien Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

»Sixt ist unverändert entschlossen, gegen die völlig missratene Rundfunkfinanzierungsreform, die die Bürger und Unternehmen über Gebühr belastet und den Rundfunkanstalten erhebliche Mehreinnahmen beschert, mit allen verfügbaren Mitteln juristisch vorzugehen.«

Dokumente:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5487:

https://www.urheberrecht.org/news/5487/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.