mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
25.11.2015; 16:42 Uhr
Stadt Mannheim klagt gegen Wikimedia wegen Urheberrechten an Fotos gemeinfreier Gemälde
Schutz der Reproduktionsfotografie gemeinfreier Gemälde von Gerichten bisher unterschiedlich beurteilt

Die Stadt Mannheim hat gegen die Wikimedia Foundation und den Wikimedia Verein Klage wegen der Nutzung von 17 Fotografien gemeinfreier Gemälde aus dem Bestand der Reiss-Engelhorn Museen (REM) in Mannheim geklagt. Diese Fotografien waren auf Wikimedia Commons hochgeladen worden. Wie die Wikimedia Foundation am 23. November 2015 in ihrem Blog mitteilt, wird die Klage derzeit geprüft. 

Laut den Angaben von Christian Rickerts, dem geschäftsführenden Vorstand von Wikimedia Deutschland, stützt sich die Stadt Mannheim auf Urheberrechte an den Fotografien, die das Museum selbst in Auftrag gegeben habe. Der Klage sind Abmahnungen im Sommer 2015 vorausgegangen, die jedenfalls eines der Gemälde betrafen. Dabei handelt es sich um ein berühmtes Portrait des Komponisten Richard Wagner aus dem Jahr 1862. In einer Pressemitteilung der REM vom 8. Juli 2015 nehmen die Museen Stellung zu ihrem Standpunkt hinsichtlich der Rechte an der Abbildung des Richard Wagner-Portraits. Die Urheberrechte für Abbildung, die von dem Hausfotografen erstellt worden seien, lägen bei den REM. Den Museen ist es insbesondere ein Dorn im Auge, dass es nach dem Hochladen der Abbildung auf Wikimedia zu umfangreichen gewerblichen Nachnutzungen von beispielsweise Bildagenturen gekommen sei, die das Foto von Wikimedia Commons bezogen hätten. In der Stellungnahme verweisen die REM auf ein Urteil des Landgerichts Berlin, dass zwischenzeitlich in einem gegen eine Bildagentur geführten Verfahren ergangen sei und ihre Auffassung bestätige (Beschluss vom 19. Mai 2015 - Az. 16 O 175/15 - vgl. hierzu den Beitrag von Carl Christian Müller vom 15. Juni 2015). Wie die Kulturinstitution weiter mitteilt, wolle man insbesondere was gewerbliche oder kommerzielle Nutzungen anginge, ein Mitspracherecht haben, »ob und zu welchen Konditionen unsere Arbeitsergebnisse verwendet werden«. Komme es zu kommerziellen Nutzungen, fühle man sich im Sinne der Allgemeinheit verpflichtet, in Zeiten immer knapper werdender Kulturetats hierfür einen Beitrag zu verlangen.

Christian Rickerts dagegen hält den Schutz der Reproduktionsfotografie gemeinfreier Werke um eine »Fristverlängerung durch die Hintertür«. Eine handwerklich zeitintensive und aufwändige Arbeit bedinge noch lange keine Kreativität und urheberrechtliche Schöpfungshöhe. 

Wie Heise Online in einem Update vom 25. November zu seiner Berichterstattung vom 24. November 2015 mitteilt, scheiterten die Mannheimer Museen Ende Oktober 2015 vor dem Amtsgericht Nürnberg mit einer Klage wegen der Verwendung des Wagner-Portraits (Az.: 32 C 4607/15). Wie die Kanzlei Hoesmann berichtet, wies das Gericht die Klage ab und verneinte im Ergebnis eine Urheberrechtsverletzung. Zur Begründung habe das Gericht ausgeführt, dass durch die Fotografie die Gemeinfreiheit umgangen und letztlich ein neues Schutzrecht geschaffen werden würde. Zudem liege in der einen Reproduktion einer zweidimensionalen Vorlage eine rein technische Tätigkeit, welche noch nicht den Kriterien für einen urheberrechtlichen Lichtbildschutz entspreche. Laut der Heise Online vorliegenden Urteilsbegründung war für den Fall weiter entscheidend, dass das Museum Besuchern die Anfertigung eigener Fotografien verbietet. »Obwohl es sich bei dem abfotografierten Gemälde um ein gemeinfreies Werk handelt, ist es dabei letztlich dem betrachtenden Publikum nicht möglich ... das genannte Gemälde zu nutzen oder zu eigenen Zwecken unentgeltlich wiederzugeben.«

Dokumente:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5499:

https://www.urheberrecht.org/news/5499/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.