mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
13.12.2015; 14:52 Uhr
AG Metmann: Veröffentlichung von Grabstein-Fotos auf Website grundsätzlich erlaubt
Keine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts

Das AG Metmann hat mit jetzt bekannt gewordenem Urteil vom 16. Juni 2015 entschieden, dass Fotos von Grabsteinen, die die Namen der Verstorbenen preisgeben auf einer Website veröffentlicht werden dürfen (Az.: 25 C 384/15). 

Die Beklagte, ein Verein der Ahnenforschung, betreibt u.a. die Website »grabsteine.genealogy.net«, auf der u.a. zur Erstellung einer Grabsteindatenbank Fotografien von Grabsteinen samt ungeschwärzten Namen der Verstorbenen aus dem gesamten Bundesgebiet veröffentlicht werden - darunter auch die Fotos der Grabsteine der Eltern der Klägerin. Diese sah hierin insbesondere eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts ihrer Eltern. Nach Auffassung des Gerichts war eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts schon deswegen nicht erkennbar, da die Internetseite keine Aussage zur Persönlichkeit der verstorbenen Eltern der Klägerin trifft, sodass deren Persönlichkeitsbild dadurch nicht verzerrt werden könne. Auch eine Verletzung des Namensrechts sowie des Rechts am eigenen Bild lehnte das Gericht ab. Die Handlungen der Beklagten seien auch aus datenschutzrechtlichen Erwägungen nicht zu beanstanden, da es an einem offensichtlichen Überwiegen der schutzwürdigen Interessen der Toten fehle, zumal diese bereits seit langem verstorben sind. Ferner gebe die Abbildung nur das wieder, was ohnehin für den vor Ort anwesenden Betrachter ohne weiteres zu Tage trete.

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5513:

https://www.urheberrecht.org/news/5513/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.