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16.12.2015; 20:04 Uhr
Bayerische Zeitungsverleger klagen gegen Nachrichten-App des BR
Gericht prüft Vereinbarkeit mit dem Rundfunkstaatsvertrag

Elf der 37 bayerischen Zeitungsverlage haben Klage gegen die im Herbst gestartete App »BR24« des Bayerischen Rundfunks (BR) eingereicht. Nach Meinung der Kläger verstößt die Nachrichten-App des BR gegen den Rundfunkstaatsvertrag, da darin ein gebührenfinanziertes Leseangebot zu sehen sei, so Onlineberichte.

Nach dem Rundfunkstaatsvertrag sind presseähnliche Angebote, die nicht sendungsbezogen sind, unzulässig. »Genau damit haben wir es zu tun«, erklärte Markus Rick, Hauptgeschäftsführer des Verbands Bayerischer Zeitungsverleger (VBZV). »Nach unserer Analyse ist die App stark durch Texte und Fotos geprägt, die keinen Sendungsbezug haben.« Gebührenfinanzierte Angebote, die obendrein wie eine Zeitung ausgestaltet seien, führten gegenüber den digitalen Nachrichtenangeboten der privaten Presse zu einer nicht hinnehmbaren Wettbewerbsverzerrung, so Rick.

Mit der Unterlassungsklage vor dem Landgericht München I soll dem BR die Gestaltung der App »BR24« als presseähnliches Angebot untersagt werden. 

Dem BR liegt nach eigener Aussage die Klage noch nicht vor. Albrecht Hesse, Juristischer Direktor des Bayerischen Rundfunks betonte: »Wir sind der Ansicht, dass sich der Bayerische Rundfunk mit seiner Nachrichten-App ›BR24‹ auf dem Boden geltenden Rechts bewegt«. Die Nachrichten-App sei vom Auftrag des Bayerischen Rundfunks umfasst. Der BR habe im Vorfeld über die Einführung und inhaltliche Ausgestaltung der App intensive Gespräche mit den Bayerischen Zeitungsverlegern geführt, wobei keine grundsätzlich ablehnende Haltung erkennbar gewesen sei, so Hesse. Insofern komme die am Dienstag eingereichte Klage doch überraschend. 

Die Klage ähnelt dem Verfahren gegen die »Tagesschau-App«, das nach der BGH-Entscheidung vom 30. April 2015 (vgl. Meldung vom 30. April 2015) zur erneuten Prüfung beim OLG Köln liegt.

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