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12.01.2016; 20:29 Uhr
US-Gericht entscheidet über Urheberrecht an »Monkey Selfies«
Klage der Tierschutzorganisation Peta abgewiesen

Ein US-Gericht in San Francisco hat die von der Tierschutzorganisaton Peta eingereichte Klage im Streit um das Urheberrecht an einem Selbstporträt eines Affen abgewiesen. Die Klage richtete sich gegen den britischen Fotografen David Slater, der das Stativ aufgestellt, anschließend den Affen mit der Kamera allein gelassen hat und die Verwertungsrechte an den zufällig entstandenen Affen-Selfies durchsetzen wollte.

Online-Berichten zufolge forderte Peta mit der im Namen des Affen verfolgten Copyright-Klage, der Affe müsse zum »Urheber und Eigentümer seines Fotos« erklärt werden. Das Urheberrechtsgesetz in den USA verbiete enem Tier nicht das Copyright, so Peta. Da der Affe das Foto gemacht habe, gehöre ihm das Copyright, wie es jedem Menschen gehören würde. Der zuständige Bundesrichter folgte dieser Argumentation nicht. Zwar könnten US-Kongress und -Präsident grundsätzlich den Schutz auch auf Tiere ausweiten, erklärte er, laut »Spiegel Online«. Es gebe aber »keinen Hinweis« darauf, dass dies beim Urheberschutz der Fall sei. 

Das US Copyright Office hat im Vorfeld der Klage in einem Handbuch festgelegt, dass nur Menschen das amerikanische Urheberrecht geltend machen können. Niemand habe daher das Urheberrecht an Bildern, die durch die Natur, Tiere und Pflanzen entstanden seien. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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