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27.01.2016; 20:02 Uhr
Nordrhein-Westfalen: Landtag verabschiedet neues WDR-Gesetz
»Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Vielfaltsicherung in NRW«

Der nordrhein-westfälische Landtag hat heute das neue WDR-Gesetz verabschiedet. Laut Landesmedienminister Franz-Josef Lersch-Mense ist der WDR als größte Landesrundfunkanstalt Deutschlands »mit einem der modernsten Mediengesetze nun zukunftssicher aufgestellt«. Leitmotive des neues Gesetzes seien Transparenz und Partizipation.

Wie aus der heutigen Pressemitteilung des nordrhein-westfälischen Landtags hervorgeht, definiert das Gesetz den Auftrag des WDR und gibt seine institutionelle Struktur vor. »Eine effiziente Medienaufsicht, starke Gremien und transparente Strukturen sind die beste Voraussetzung für einen erfolgreichen öffentlich-rechtlichen Rundfunk«, erklärt Lersch-Mense.

Der Verband privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) begrüßt besonders die Regelung zur Begrenzung der WDR-Radiowerbung, die das Gesetz neben weiteren Punkten wie »Auftrag Telemedien«, »Binnenplurale Kontrolle«, »Staatsferne«, »Kooperationen« und »Tochtergesellschaften« vorsieht. Die schrittweise Werbereduzierung soll die Akzeptanz und das Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks steigern und gleichzeitig die Medienvielfalt in NRW im privaten Bereich sichern. Klaus Schunk, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste im VPRT erklärt: »Mit der heutigen Verabschiedung des WDR-Gesetzes hat die NRW-Regierungskoalition eine wichtige Weichenstellung für eine bessere Ausgewogenheit im dualen System vorgenommen, die auch für andere Bundesländer richtungsweisend ist.«

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