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28.01.2016; 17:41 Uhr
OLG München weist Schadensersatzklage der Gema gegen YouTube ab
Revision vor dem BGH sehr wahrscheinlich

Mit heutigem Urteil hat das OLG München im Streit um Vergütungen von YouTube-Videos entschieden und die Schadensersatzklage der Gema gegen die Google-Tochter abgewiesen. Damit bestätigte das OLG München die Entscheidung der Vorinstanz aus dem vergangenen Jahr (Az.: 33 O 9639/14; veröffentlicht in ZUM-RD 2015, 600).

Auch das Berufungsgericht kam laut Presseberichten zu dem Schluss, dass YouTube keine Abgaben für von Nutzern hochgeladene Inhalte mit musikalischer Untermalung an die Verwertungsgesellschaft abführen muss. YouTube gilt nach Auffassung des Gerichts als Plattformbetreiber und sei somit in erster Linie ein technischer Dienstleister, der nicht für eventuelle Urheberrechtsverstöße von Nutzern haftbar zu machen ist. Laut »Heise Online« sprach der Vorsitzende Richter von einem »Automatismus«. Sobald ein Nutzer dort ein Video hochlade, sei es ohne Zutun des Unternehmens für die Öffentlichkeit zugänglich. YouTube stelle lediglich »Werkzeuge zur Verfügung«.

Nach Ansicht der Gema hingegen ist YouTube ein Musikportal, das die Inhalte dauerhaft zur Verfügung stelle. Die »entscheidende Tathandlung« sei »das dauerhafte Bereithalten«, so die Argumentation der Gema. Dem folgte das OLG München nicht.  

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