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17.02.2016; 20:58 Uhr
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: »Urheberinnen und Urheber stärken«
Derzeit geltendes Urhebervertragsrecht ungenügend

Aus einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom heutigen Tag geht hervor, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verhandlungsposition von Urhebern stärken und somit eine bessere Vergütung kreativer Arbeit erreichen will. In einem Antrag vom 15. Februar 2016 fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, das Urhebervertragsrecht »in diesem Sinne zu reformieren«. Das derzeit geltende Urhebervertragsrecht habe sein Ziel, Kreative zu stärken, bislang nur unzureichend erreicht.

Konkret wollen die Grünen das Schlichtungsverfahren bei Verhandlungen über Vergütungsvereinbarungen durch Etablierung von Deeskalationsstufen effizienter gestalten. Zudem soll den Urhebern eine kollektive Klagebefugnis eingeräumt werden. Desweiteren plädieren die Grünen dafür, dass Inhaber von Nutzungsrechten verpflichtet werden, den vertraglich gebundenen Urhebern einmal im Jahr Auskunft über Sende- und Veröffentlichungstitel der genutzten Werke zu erteilen.

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[IUM/ct]

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