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17.02.2016; 21:24 Uhr
Rundfunkstaatsvertrag: ProSiebenSat.1 reicht Verfassungsbeschwerde ein
Verfassungsgericht soll Vereinbarkeit mit Gleichheitssatz prüfen

Wie die »SZ Online« berichtet, hat die ProSieben Sat.1 Media AG wie bereits im vergangenen Jahr angekündigt (vgl. Meldung vom 11. Juni 2015) Verfassungsbeschwerde gegen das seit Jahresbeginn geltende gesetzliche Verbot von regionalisierter TV-Werbung eingereicht. 

Unter regionalisierter Werbung sind TV-Spots zu verstehen, die zwar in einem bundesweiten Programm zu sehen sind, aber nicht im gesamten Bundesgebiet ausgestrahlt werden müssen. ProSieben Sat.1 hatte nach einer entsprechenden Entscheidung des BVerwG im Dezember 2014 (vgl. Meldung vom 17. Dezember 2014) entschieden, in unterschiedlichen Regionen im Kabelnetz unterschiedliche Werbespots im Rahmen seiner Programme zu zeigen. Der im September 2015 verabschiedete 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrag schränkt die Nutzung dieser Form von Werbung stark ein. Danach dürfen bundesweite Sender nur dann regionalisierte Werbung ausstrahlen, wenn das Landesrecht es ausdrücklich zulässt. ProSieben Sat.1 spricht laut »Digitalfernsehen« von »Zensur«. Die Mediengruppe sehe den Gleichheitssatz verletzt, da bundesweite Sender keine regionale Werbung zeigen dürfen, während es Verlagen oder Web-Anbietern mit nationaler Reichweite erlaubt sei. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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