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22.02.2016; 21:02 Uhr
Offener Brief an Bundesjustizminister: »Urheberpauschale gehört den Autoren!«
VG Wort veröffentlicht Fragen und Antworten zur Verlegerbeteiligung

»Die Urheberpauschale gehört den Autoren!« So lautet der Titel eines offenen Briefes der Aktion »urheberpauschale.de« an Bundesjustizminister Heiko Maas, der am 19. Februar 2016 online gestellt wurde. Bis heute haben Onlinemeldungen zufolge rund 900 Autoren unterzeichnet. 

Die Unterzeichner appellieren an Maas: »Sorgen Sie dafür, dass fortan die gesamte Urheberpauschale an die Autoren ausgeschüttet wird.« Sie stützen Ihre Forderung auf das Urteil des EuGH im belgischen Musterverfahren »Reprobel«, mit dem der EuGH entschieden hat, dass die von Verwertungsgesellschaften einbezogene Privatkopievergütung nur Autoren, nicht jedoch Verlagen zusteht. Eine nationale Regelung, die eine hälftige Teilung der Einnahmen zwischen Autoren und Verlagen auf Kosten der Autoren vorsieht, verstößt nach Ansicht der Luxemburger Richter gegen die Urheberrechts-Richtlinie (vgl. Meldung vom 12. November 2015).

Am 10. März wird der BGH im Revisionsverfahren in der Sache »Vogel./. VG Wort« (vgl. Meldung vom 18. Oktober 2013) über die Rechtmäßigkeit des Verteilungsplans der VG Wort entscheiden. Bis zur Entscheidung des BGH hat die VG Wort neben anderen Verwertungsgesellschaften Konsequenzen gezogen und die Ausschüttungen an Verlage zunächst gestoppt (vgl. Meldung vom 3. Dezember 2015).

Anlässlich der anhaltenden Debatte um die bestehende Rechtsunsicherheit, ob die bisherige Verteilungspraxis beibehalten werden könne oder nicht, hat die VG Wort in einer aktuellen Information »Fragen und Antworten zur Verlegerbeteiligung« veröffentlicht.

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