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25.02.2016; 20:42 Uhr
BdP kritisiert Pläne für ein EU-Leistungsschutzrecht für Presseverleger
»Artenschutzgesetz für Presseverlage« untauglich und schädlich

Einer Meldung bei »pressebox« zufolge erteilt der Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP) einem von der EU-Kommission geplanten europaweiten Leistungsschutzrecht für Presseverleger »eine klare Absage«. Nach den Überlegungen der EU-Kommission soll sogar das bloße Verlinken von Inhalten unter Urheberrechtsschutz gestellt werden.

Nach Auffassung des Präsidenten des BdP, Jörg Schillinger, wollen »alle Pläne für ein Leistungsschutzrecht eine Art ›Google Steuer‹ zugunsten wirtschaftlich schwächelnder Verlage erreichen«. »Wie wir schon in der deutschen Debatte gesehen haben, erweist sich die Idee des ›Leistungsschutzrechts‹ dafür aber als untauglich und zugleich als schädlich für den freien Informationsfluss im Netz.« Schillinger betont die Wichtigkeit der Pressefreiheit. Diese besage jedoch nicht, dass Presseverlage gegenüber anderen professionellen Kommunikatoren ein Monopol für Informationen im Internet zugesprochen werden dürfe. »Von Daher wird der BdP jedem Versuch, den in Deutschland und vielen anderen Ländern schon gescheiterten Versuch eines ›Artenschutzgesetz für Presseverlage‹ auf EU-Ebene einzuführen, widersprechen.«

Der BdP fordert alle Verantwortlichen auf EU-Ebene auf, »die wichtige Debatte der Förderung einer vielfältigen Presselandschaft in Europa nicht durch solch untaugliche Ideen von vornherein zum Scheitern zu verurteilen«.

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