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03.03.2016; 20:06 Uhr
LG Köln verhandelt über »Kohl-Protokolle«
Millionenklage wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

In dem Streit um die Verwendung und Veröffentlichung von Zitaten Dr. Helmut Kohls in dem Buch »Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle« zwischen dem Altkanzler und seinem Ghostwriter, Dr. Heribert Schwan, dessen Co-Autoren Tilman Jens und dem Verlag Random House, fand am 3. März die mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren vor dem LG Köln statt. Die Anwälte Kohls fordern Schadensersatz in Höhe von mindestens fünf Millionen Euro.

Online-Berichten zufolge sprechen die Anwälte des Altkanzlers in ihrer Klageschrift von einem »historisch einmaligen Ausmaß an Rechts- und Vertrauensbruch«. Die Höhe der Entschädigung müsse sich an der historischen Dimension des Vorgangs bemessen. Sie müsse zudem dem Ausmaß der versuchten Geschichtsfälschung und dem irreparablen Schaden entsprechen. Insofern sei eine Summe gefordert, die selbst historisch sei.

Es ist die Fortsetzung des Rechtsstreits um das Buch »Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle«, in dem aus nicht freigegebenen Tonband-Aufnahmen zitiiert worden war (vgl. Meldung vom 19. November 2015). Das OLG Köln hatte deshalb im Mai 2015 die weitere Verbreitung des Werkes mit 115 Kohl-Zitaten untersagt (siehe ZUM-RD 2015, 731 - vgl. auch Meldung vom 5. Mai 2015).

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[IUM/ct]

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