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07.03.2016; 14:33 Uhr
Recht auf Vergessenwerden: Google weitet Sperrung aus
Geoblocking für beanstandeten Links aktiviert

Wie bereits Anfang des Jahres von Google angekündigt, soll von nun an das Recht auf Vergessenwerden für Nutzer in Europa erweitert werden (vgl. Meldung vom 15. Februar 2016). Beanstandete Suchergebnisse im Land des Antragstellers sollen auch auf nichteuropäischen Google-Websites herausgefiltert werden. 

»Von kommender Woche an werden wir in Ergänzung unserer bisherigen Praxis Daten zur Ortsbestimmung (wie IP-Adressen) nutzen, um den Zugang zu allen ausgelisteten Links zu beschränken«, erklärte Googles Datenschutzbeauftragter, Peter Fleischer, am vergangenen Freitag. Die Beschränkung betreffe alle Google-Domains, auch »Google.com«, wenn von dem Land aus, in dem eine Person die Auslistung beantragt habe, nach den Links gesucht wird. 

Begründet wird diese Änderung mit entsprechenden Gesprächen, die in den vergangenen Monaten mit Datenschutzbehörden in der EU geführt wurden. »Wir glauben, dass diese zusätzliche Ebene der Auslistung dem verbesserten Schutz entspricht, den europäische Datenschützer von uns fordern, während wir gleichzeitig Rechte von Nutzern in anderen Staaten wahren, auf legal veröffentlichte Inhalte zugreifen zu können«, so Fleischer.

Dokumente:

[IUM/ct]

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