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21.03.2016; 15:14 Uhr
Gesetz zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes: Bundesrat nimmt Stellung
Verbot von Absatzfördermaßnahmen zur Umgehung der Buchpreisbindung

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der geplanten Änderung des Gesetzes zur Buchpreisbindung im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob ein Verbot von Absatzfördermaßnahmen, mit denen die Buchpreisbindung unterlaufen wird, aufgenommen werden kann.

Es gelte es zu verhindern, dass beispielsweise große Buchhändler durch eine Kundenbindung mit Gutscheinen kleinere Marktteilnehmer verdrängen, so der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 18. März 2016. »Soweit diese Maßnahmen die Buchpreisbindung unterlaufen, sind sie bereits jetzt unzulässig. Die Klärung der Unzulässigkeit erfolgt durch die Rechtsprechung. Hier wäre es wünschenswert, Rechtssicherheit durch die Aufnahme konkreter Kriterien in das Gesetz zu schaffen.«

Am 3. Februar 2016 hat das Bundeskabinett einen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegten Gesetzesentwurf zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes beschlossen. Dieser sieht vor, die Buchpreisbindung nunmehr ausdrücklich auch auf elektronische Bücher zu erstrecken. Klargestellt wird zudem, dass die Preisbindung für jegliche Buchverkäufe, auch grenzüberschreitende, an Verbraucher in Deutschland gilt (vgl. Meldung vom 3. Februar 2016). 

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