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05.04.2016; 20:57 Uhr
»VOX« muss Trailer für Live-Tourneen des »Hundeprofis« als Werbung kennzeichnen
VG Köln weist Klage des Fernsehsenders ab

Das VG Köln hat mit einem am 31. März 2016 verkündeten Urteil die Klage des Fernsehsenders »VOX« gegen eine Beanstandung der beklagten Landesmedienanstalt abgewiesen (Az.: 6 K 4476/14).

Wie aus der Pressemitteilung des Gerichts hervorgeht hatte die Landesmedienanstalt zwei von »VOX« ausgestrahlte Trailer mit der Begründung beanstandet, in ihnen sei für Live-Tourneen des Moderators der Sendung »Der Hundeprofi«, Martin Rütter, geworben worden, ohne dies - wie im Rundfunkvertrag vorgeschrieben - als Werbung zu kennzeichnen. 

Nach Auffassung der zuständigen 6. Kammer des VG Köln sei die Beklagte zu Recht davon ausgegangen, dass beide Trailer sich nicht auf kennzeichnungsfreie programmbegleitende Hinweise beschränkten, sondern in der gebotenen Gesamtwürdigung kennzeichnungspflichtige Werbung für die Tourneen von Martin Rütter seien. Dabei zog das Gericht heran, dass in den Trailern u.a. auch die Hotline für »Tickets und Infos« eingeblendet waren. Die Trailer wurden nicht innerhalb eines Werbeblocks ausgestrahlt. Für den durchschnittlichen Zuschauer, so das Gericht, sei der Werbeblock jeweils nach den Programmhinweisen auf weitere »VOX«-Sendungen und mit Einblendung des Senderlogos beendet gewesen. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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