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27.04.2016; 21:59 Uhr
Bundestag: Fraktionen CDU/CSU und SPD stellen Antrag für Beibehaltung der Verlegerbeteiligung
Bundestag nimmt VG Wort-Urteil des BGH »mit Sorge zur Kenntnis«

Wie die Initiative Urheberrecht berichtet haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in die Bundestagsausschüsse für Recht und Verbraucherschutz sowie Kultur und Medien den Antrag für eine Entschließung des Bundestags »Beteiligung von Verlegern an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen erhalten« gestellt.

In dem Antrag vom 22. April 2016 nehmen die Fraktionen Bezug zu dem am 21. April 2016 ergangenen Urteil des BGH, nach dem »die VG Wort als gemeinsame Verwertungsgesellschaft von Wortautoren und deren Verlegern nicht berechtigt ist, einen pauschalen Betrag von zum Teil der Hälfte der entsprechenden Einnahmen an Verlage auszuzahlen« (vgl. Meldung vom 21. April 2016).

Der Deutsche Bundestag nehme diese Entscheidung zur Verlegerbeteiligung an gesetzlichen Vergütungsansprüchen mit Sorge zur Kenntnis, heißt es in dem Antrag. Er begrüße daher die Initiative der Bundesregierung, die sich auf EU-Ebene bereits für die erforderlichen Änderungen des europäischen Rechtsrahmens ausgesprochen habe. »Auch auf nationaler Ebene sollten alle verfügbaren Möglichkeiten genutzt werden, um die gemeinsame Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlegern in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften für die Zukunft weiter zu ermöglichen.« Und weiter: »Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung vor diesem Hintergrund auf, zu prüfen, ob eine nationale Regelung zur Verlegerbeteiligung insbesondere an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften aus der gesetzlichen Privatkopievergütung in Betracht kommt, und gegebenenfalls zeitnah entsprechende Vorschläge vorzulegen.«

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