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28.04.2016; 20:50 Uhr
OLG Köln verhandelt im Fall Kachelmann gegen Bild und Bild Online
Gericht verhängt voraussichtlich geringere Geldentschädigung als Vorinstanz

Im Rechtsstreit zwischen Jörg Kachelmann und dem Axel Springer Verlag sowie der Bild GmbH & Co KG wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch die »Bild«-Zeitung (Print und Online) wird das OLG Köln nach der mündlichen Verhandlung am 28. April 2016 wohl eine geringere Geldentschädigungsumme als die Vorinstanz, so das Nachrichtenportal «Meedia«. Derzeit stünden zwischen 395.000 und 415.000 Euro im Raum. Die Vorinstanz hatte Kachelmann die Rekordsumme von 635.000 Euro zugesprochen. (Az: 28 O 2/14, 28 O 7/14 - ZUM-RD 2016, 30). Ursprünglich hatte der Moderator insgesamt 2,25 Millionen Euro Entschädigung vom Springer-Konzern wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch die »Bild«-Zeitung verlangt.

Das LG Köln sah Kachelmann durch die Preisgabe von Informationen über sein Sexualleben, durch die teilweise wörtliche Veröffentlichung seines SMS- und E-Mail-Verkehrs und durch die Veröffentlichung von Fotos, die ihn zum Beispiel beim Hofgang in der Justizvollzugsanstalt zeigten, in seiner Intimssphäre, seinem informellen Selbstbestimmungsrecht und seinem Recht am eigenen Bild verletzt. Ein berechtigtes Informationsinteresse der Allgemeinheit konnten die Richter nicht erkennen. Weiter hätten die Berichte zu unzulässigen Vorverurteilungen Kachelmanns geführt. Durch die Berichterstattung werde Kachelmann auch in Zukunft als frauenverachtender und gewaltbereiter Mensch stigmatisiert. 

Anders als LG Köln bewertete das OLG Köln die beanstandeten Berichterstattungen nicht als Gesamtes, sondern einzeln und kommt so zu einer reduzierten Entschädigungssumme. Dies erklärte die Vorsitzende Richterin laut »Meedia« damit, dass ein Pauschalbetrag »unangmessen« sei und am Ende dazu führe, dass jede Persönlichkeitsrechtsverletzung dasselbe Strafmaß hätte. Für entschädigungswürdig halte das OLG unter anderem Fotos, die Kachelmann im Hof der JVA Mannheim oder auf dem Gelände der Kanzlei seiner damaligen Verteidigung zeigen, aber auch Veröffentlichungen, die nicht in direktem Zusammenhang zum Strafverfahren standen. 

Ein Urteil wird für den 23. Juni 2016 erwartet.

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[IUM/ct]

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