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01.05.2016; 21:01 Uhr
Bundestag beschließt VGG: Neuer Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften
Bundesregierung soll nationale Regelungsmöglichkeiten zur Verlegerbeteiligung prüfen

Der Bundestag hat am 28. April 2016 den umstrittenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der VG-Richtlinie (2014/26/EU) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung vom 27. April 2016 angenommen.

Die ausführliche Dokumentation des Gesetzgebungsverfahren samt Stellungnahmen aus verschiedenen Blickwinkeln finden Sie hier.

Damit wird ein neues Verwertungsgesellschaftsgesetz eingeführt, das das bestehende Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ablöst. »Eines der Ziele des Gesetzes ist es, Voraussetzungen für die Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden über die Verwertungsgesellschaften zu schaffen«, so eine Kurzmeldung des Bundestages. Die Reform solle ferner Verhandlungen und Streitigkeiten über die Höhe der Geräte- und Speichermedienvergütung schneller und effizienter gestalten, die Staatsaufsicht über die Verwertungsgesellschaften effizienter machen und den gesetzlichen Anspruch auf die Geräte-und Speichermedienvergütung gegenüber den Vergütungsschuldnern sichern. Auch sollen die Verwertungsgesellschaften den veränderten Anforderungen durch Digitalisierung und Vernetzung gewachsen bleiben. 

Der Bundestag verabschiedete ferner eine Entschließung (vgl. Meldung vom 27. April 2016), in der die Bundesregierung aufgefordert wird zu prüfen, ob eine nationale Regelung zur Beteiligung der Verleger vor allem an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften aus der gesetzlichen Privatkopievergütung in Betracht kommen. Gegebenenfalls soll die Bundesregierung dazu Vorschläge vorlegen. Zugleich solle die EU-Kommission einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen, auf dessen Grundlage Verleger europaweit an den bestehenden gesetzlichen Vergütungsansprüchen der Urheber beteiligt werden können.

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