mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
09.05.2016; 21:48 Uhr
VG Wort prüft BGH-Urteil zur Verlegerbeteiligung
»Schnellstmöglich Voraussetzungen dafür schaffen, dass eine gemeinsame Rechtewahrnehmung fortgesetzt werden kann«

Der BGH hat am 4. Mai das vollständige Urteil in dem Klageverfahren gegen den Verteilungsplan der VG Wort veröffentlicht (Az.: I ZR 198/13). Die VG Wort darf ihre Urheberrechtseinnahmen dem BGH zufolge »ausschließlich an die Inhaber der Rechte und Ansprüche« als Berechtigte zahlen. Die gesetzlichen Vergütungsansprüche für die Nutzung verlegter Werke stehen kraft Gesetzes originär den Urhebern zu, so die Karlsruher Richter (vgl. Meldung vom 21. April 2016). 

Die VG Wort wird laut eigener Pressemitteilung jetzt im Einzelnen prüfen, ob das BGH-Urteil Lösungsmöglichkeiten für die Fortsetzung einer gemeinsamen Rechtewahrnehmung für Autoren und Verlage eröffnet. Konkret will die VG Wort auf die Aussage des Gerichts eingehen, dass eine Berechtigung der Verlage zwar nicht auf der Grundlage einer Vorausabtretung, eventuell aber aufgrund einer Abtretung von bereits entstandenen gesetzlichen Vergütungsansprüchen gegeben sein könne. 

Ferner will die VG Wort untersuchen, »ob und inwieweit die Entscheidung des BGH Spielräume für den nationalen Gesetzgeber lässt«. Die VG Wort begrüße es sehr, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert hat, eine nationale Regelung zur Verlegerbeteiligung zu prüfen und gegebenenfalls zeitnah Regelungsvorschläge vorzulegen (vgl. Meldung vom 27. April 2016). Gleiches gelte für die Bitte des Deutschen Bundestages an die EU-Kommission, schnellstmöglich einen Gesetzgebungsvorschlag zur Verlegerbeteiligung zu unterbreiten.

Auch erklärt die VG Wort, sie habe zu prüfen, wie eine »Korrektur der Vergangenheit« gestaltet werden könne. Diese Prüfung werde sie mit höchster Sorgfalt vornehmen. Über den Einzelfall hinaus seien die Interessen aller zu berücksichtigen und der Gleichbhandlungsgrundsatz zu beachten. Diese Prüfung werde daher »etwas Zeit in Anspruch nehmen«, so die VG Wort.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5631:

https://www.urheberrecht.org/news/5631/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.