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05.07.2016; 21:13 Uhr
Leistungsschutzrecht: VG Media klagt vor dem VG München
DPMA untersagt Nulllizenzierung für Google

Wie »Golem« berichtet, soll es im Streit über das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ein weiteres Verfahren vor Gericht geben. Der Meldung zufolge hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), dem die Staatsaufsicht über die Verwertungsgesellschaften obliegt, der VG Media eine Gratislizenz für den Suchmaschinenkonzern Google untersagt. Gegen das Verbot der sogenannten Nulllizenzierung habe nun die VG Media Klage vor dem VG München erhoben.

In einem 2014 von Amts wegen eröffneten Verfahren hat das DPMA eine mögliche Benachteiligung kleiner Suchmaschinenbetreiber durch die Gratislizenz der VG Media für den Marktführer Google geprüft. Hintergrund des Verfahrens war die Entscheidung der in der VG Media organisierten Verlage vom Oktober 2014, Google für die Nutzung von Vorschaubildern und Textauszügen in den Suchergebnisse unentgeltlich eine widerrufliche Nutzungseinwilligung zu erteilen. Von kleineren Anbietern verlangen die Verlage gemäß dem Leistungsschutzrecht hingegen weiter Geld für Nutzung von Snippets, so Onlinemeldungen. Da Verwertungsgesellschaften den Nutzern gegenüber an das Gleichbehandlungsgebot gebunden seien und Ausnahmen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gerechtfertigt seien, hat die Staastaufsicht im April 2015 die Nulllizenzierung für unzulässig erklärt. Der Widerspruch der VG Media wurde abgelehnt.

Die VG Media nimmt bislang keine Stellung zu dem Verfahren. Ein Sprecher teilte laut »Golem« lediglich mit, es gebe weiterhin keinen rechtskräftigen Bescheid des DPMA zur Ungleichbehandlung von Suchmaschinen oder News-Aggregatoren.

Erst kürzlich haben Presseverleger in einem gegen Google angestrengten Kartellverfahren um Vorschaubilder und Snippets Berufung gegen eine Entscheidung des LG Berlin vom Februar diesen Jahres eingelegt (vgl. Meldung vom 28. Juni 2016)

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