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06.07.2016; 21:04 Uhr
Marrakesch-Vertrag der WIPO tritt in Kraft
Erleichterter Zugang zu geschützten Werken für Blinde und Sehbehinderte

Wie die World Intellectual Property Organization (WIPO) mitteilt, tritt der »Marrakesch-Vertrag« (»Marrakesh Treaty to Improve Access to Published Works for Persons who are Blind, Visually Impaired, or otherwise Print Disabled«) über urheberrechtliche Schrankenregelungen für Blinde und Sehbehinderte am 30. September 2016 in Kraft. Seit 2012 wurde über dieses internationale Abkommen verhandelt, bevor er auf der Konferenz in Marokko im Juni 2013 beschlossen wurde (vgl. Meldung vom 26. Juni 2013).

Das neue WIPO-Abkommen soll die Umwandlung urheberrechtlich geschützter Werke für Sehbehinderte erleichtern, indem es alle Unterzeichner verpflichtet, Schrankenregelungen in ihren Urheberrechten vorzusehen, und es Blindenorganisationen erlaubt, künftig Werke in für Blinde und Sehbehinderte zugänglichen Formaten auch über Greznen hinweg weiterzugeben. Im Gegenzug kann der Gesetzgeber eine Pauschalvergütung vorsehen. 

Kanada hat als 20. Nation am 30. Juni 2016 den Vertrag ratifiziert. Die Europäische Union hatte den Vertrag im April 2014 unterzeichnet (vgl. Meldung vom 6. Mai 2014). Onlinemeldungen zufolge durchläuft der Vertragsbeitritt derzeit noch das EU-Gesetzgebungsverfahren. 

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Institutionen:

[IUM/ct]

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