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10.07.2016; 21:41 Uhr
Zwischenbilanz der VG Media zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Einnahmen bleiben hinter Erwartungen zurück

In einer kürzlich bekannt gewordenen Stellungnahme der VG Media zur EU-Konsultation zu einem europaweiten Leistungsschutzrecht gab die Verwertungsgesellschaft bekannt, dass die bisher aus dem in Deutschland seit 1. August 2013 in Kraft getretenen Gesetz generierten Einnahmen in Höhe von insgesamt 714.540 Euro von nur wenigen News-Aggregatoren und Suchmaschinenbetreibern stammen. Die VG Media konnte nach eigener Aussage bis jetzt mit insgesamt fünf Newsaggregatoren und Suchmaschinen Verträge über eine Vergütung des Presseleistungsschutzrechts abschließen. 

Der Grund dafür, dass die erwarteten Einnahmen nicht so hoch sind wie erhofft, liegt nach Analyse der VG Media an dem »quasi-Monopolisten Google«. Google erkenne bis heute weder die Anwendbarkeit des Gesetzes nich die Angemessenhet des Tarifs für die Nutzung von Textschnipseln aus Online-Inhalten an.

»Obwohl der Lizenzierung durch die VG Media ein eigenes - wenn auch nur eingeschränktes  - Schutzrecht der von ihre vertretenen Presseverleger zugrunde liegt, stellt das Verhalten von Google als mit Abstand größtem, quasi-monopolistischem Nutzer digitaler Presseerzeugnisse, für die VG Media die höchste Hürde bei der Lizenzierung von Presseerzeugnissen dar. Das Verhalten des Marktbeherrschers wirkt sich zwangsläufig auch auf die Lizenzierung und Vertragsverhandlungen mit anderen Suchmaschienen und Newsaggregatoren aus«, heißt es in der Stellungnahme. Google nutze seinen überragenden Marktanteil von über 94 % auf dem Markt für Suchmaschinen dazu aus, das deutsche Leistungsschutzrecht der Presseverleger zu unterlaufen und die Gruppe der Rechteinhaber zu spalten.

Als Zwischenbilanz bleiben bislang zahlreiche juristische Auseinadersetzungen zum Presse-Leistungsschutz. Zuletzt wurde bekannt, dass die VG Media gegen die zuständige Aufsichtsbehörde, das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) klagt. Das DPMA hatte es untersagt, die Nutzer ungleich zu behandeln und nur Google eine Gratislizenz zu erteilen. Die VG Media geht nun gegen dieses Verbot der Gratiseinwilligung vor (vgl. Meldung vom 5. Juli 2016).

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