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21.07.2016; 22:06 Uhr
Leistungsschutzrecht für Presseverleger: Start-up unterliegt vor dem OLG München
Gericht definiert keine Obergrenze für Snippetlänge

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger war Kern eines aktuellen Verfahrens, über das die »Süddeutsche Zeitung« berichtet. Im Fall ging es um das vor wenigen Jahren gegründete Start-up »uberMetrics«, welches kundenspezifisch die gesamte Online- und Offline-Medienlandschaft beobachtet und Ergebnisse zu einem bestimmten Thema anschließend umfangreich aufbereitet. »Ubermetrics« erstellte hierzu Auszüge aus bestimmten Artikeln von zeitweise bis zu 250 Zeichen und verlinkte auf die Quelle.

Betroffen waren auch einige Artikel, die in der Onlineausgabe der »SZ« erschienen sind. Nach Ansicht des Süddeutschen Verlags handelte es sich nicht mehr um vom Gesetz zugelassene »kleinste Textausschnitte« und ging mittels einstweiliger Verfügung gegen »uberMetrics« vor. Der Gründer des Start-ups legte Rechtsmittel ein und scheiterte nun vor dem OLG München. 

»Es wäre schön gewesen, wenn der Gesetzgeber klargemacht hätte, was kleinste Textausschnitte sind«, so der Vorsitzende Richter laut »Zeit Online«. Es sei nicht Aufgabe des OLG, diese Klarstellung zu treffen. Onlineberichten zufolge rieten die Richter dazu, dass die Parteien diese Grenze unmittelbar untereinander klären sollten. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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