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12.09.2016; 22:11 Uhr
VG Wort: Keine Einigung auf neuen Verteilungsschlüssel für Ausschüttungen
Rückforderungen gegenüber Verlagen und Neuverteilung an die Urheber blockiert

Bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung der VG WORT am 10. September ging es unter anderem um die Rückabwicklung und die Neuverteilung der Ausschüttungssummen für den Zeitraum 2012 bis 2015 in Folge des Urteils »Verlegeranteil« des BGH vom 21. April 2016 (siehe ZUM 2016, 639; vgl. auch Meldung vom 21. April 2016). In der Presseerklärung der VG WORT heißt es: »Weder die Anträge von Mitgliedern noch die Beschlussvorlage der VG WORT konnten die in der Satzung vorgesehene Zweidrittelmehrheit in allen sechs Berufsgruppen erreichen.«

Wie die »Süddeutsche Zeitung« berichtet, blockierte Martin Vogel, der damals den Prozess gegen die VG WORT angestrengt hatte, mit Unterstützung des Verbands »Freischreiber« die Beschlussfassungen. Anders als vom Vorstand der VG WORT vorgeschlagen, den Verlagen eine Zahlungsfrist bis 30. November einzuräumen, forderten sie, die Rückzahlung der Verlage müsse binnen zwei Wochen und zuzüglich Zinsen erfolgen. Zwar habe die Mehrheit der Mitglieder diese Anträge abgelehnt, so die »SZ«. Für die satzungsmäßige Zweidrittelmehrheit in jeder der sechs Berufsgruppen aus Autoren und Verlegern, in die die VG WORT aufgeteilt ist, genügte es jedoch nicht. Wie die »SZ« berichtet, hatten die »Freischreiber« »zuletzt soviele ihrer Mitglieder überzeugt, auch bei der VG WORT einzutreten, dass sie ein Sperrminorität zustande brachten«.

Dies hat nun zur Folge, dass die VG WORT nicht wie geplant mit der Geltendmachung von Rückforderungen gegenüber den Verlagen und der anschließenden Neuverteilung an die Urheber beginnen kann. Über das weitere Vorgehen werde jetzt intern beraten.  

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