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26.10.2016; 20:50 Uhr
»Tagesschau App«: NDR reicht Nichtzulassungsbeschwerde ein
BGH muss sich erneut mit Rechtsstreit befassen

Online-Berichten zufolge hat der für das Angebot der »Tagesschau App« zuständige NDR beim BGH eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Damit geht der Rechtsstreit um die »Tagesschau App« weiter. Mit Urteil vom 30. September 2016 hat das OLG die »Tagesschau«-App, so wie sie am 15. Juni 2011 abrufbar war, als unzulässig erklärt (vgl. Meldung vom 4. Oktober 2016). Die Revision wurde nicht zugelassen.

Hiergegen wendet sich nun der NDR. Das Urteil treffe »weiterichende und in Teilen über die Feststellungen des BGH hinausgehende Feststellungen«, so der Justiziar des NDR, Michael Kühn

Nachdem die erste Instanz die »Tagesschau«-App in der Version vom 15. Juni 2011 mit dem Rundfunkstaatsvertrag für nicht vereinbar erklärt und ein Vertriebsverbot für diese Version ausgesprochen hatte (Az.: 31 O 360/11 - ZUM-RD 2012, 613, Volltext bei Beck Online), wies das OLG Köln die im Jahr 2011 von mehreren Verlagen eingereichte Klage in zweiter Instanz zunächst ab (Az.: 6 U 188/12 - ZUM 2014, 245, Volltext bei Beck Online). Auf die Revision der Verleger hin verwies der BGH den Streit wiederum an das OLG Köln zurück (Az.: I ZR 13/14 - ZUM 2015, 989, Volltext bei Beck Online).

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[IUM/ct]

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