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04.11.2016; 09:50 Uhr
USA: DMCA um »Recht auf Tüfteln an eigenen Geräten« ergänzt
Ausnahmeregelung für Veränderungen »in guter Absicht«

Sicherheitsforscher, Technikbastler und -tüftler in den USA liefen bislang Gefahr von Geräteherstellern wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt zu werden, wenn sie an diesen Veränderungen vornahmen, auch wenn es sich um eigene Geräte handelte. Wie »netzpolitik« berichtet, wurde der Digital Millenium Copyright Act (DMCA) nun um eine vorerst auf zwei Jahre begrenzte Ausnahmeregelung ergänzt, um das bestehende Rechtsrisiko zu verringern.

Die Ausnahmeregelung erlaube unter bestimmten Voraussetzungen u.a. die Nutzung von aufgenommenen Videos und Videostreams für Bildungs- und Dokumentationszwecke, Jailbreaking von Smartphones und Tablets, um Interoperabilität zu ermöglichen oder unerwünschte Software zu entfernen und Versuche, Software und Herstellermethoden im Rahmen von Sicherheitsforschung zu rekonstruieren (Reverse engineering).

Die Veränderungen müssen in guter Absicht erfolgen (»good-faith security researching). Es müsse sich um eigene Endgeräte handeln, die rechtmäßig erworben wurden. Zudem fordere die Regelung eine kontrollierte Umgebung und Maßnahmen, die Schaden von anderen und der Öffentlichkeit abwenden. Mit einem Gerät verbundene Server dürfen nicht verändert werden. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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