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01.12.2016; 20:34 Uhr
EU-Kommission: Steuerliche Gleichbehandlung von Online- und Printveröffentlichungen
Börsenverein begrüßt Legislativvorschlag

Die EU-Kommission hat am 1. Dezember mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der mehrwertsteuerlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr in der EU vorgestellt. »Mit unseren Vorschlägen wird es Verbrauchern und Unternehmen, insbesondere KMU und Start-Ups, erleichtert, Waren und Dienstleistungen online zu kaufen und zu verkaufen«, heißt es in der Pressemitteilung der EU-Kommission.

Nach den Vorschlägen der EU-Kommission sollen insbesondere die selben Mehrwertsteuersätze auf elektronische Veröffentlichungen wie E-Books und Online-Zeitungen erhoben werden wie auf die entsprechenden Printveröffentlichungen. Dafür sollen Vorschriften aufgehoben werden, die Online-Veröffentlichungen von den Steuervergünstigungen für herkömmliche Druckerzeugnisse ausschließen. 

In Deutschland käme dann auch für E-Books der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent zum Tragen. Die vorgestellten Maßnahmen werden nun zunächst dem EU-Parlament zur Konsultation und dem Rat zur Annahme übermittelt. 

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission zur steuerlichen Gleichbehandlung von Büchern und E-Books. »Die Entscheidung unterstützt Verlage dabei, ihr digitales Buchangebot weiterzuentwickeln und gemeinsam mit Händlern und Autoren weiter an nutzerfreundlichen Lese- und Vertriebsmodellen zu arbeiten«, so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins

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