mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
13.12.2016; 20:29 Uhr
Koalitionsfraktionen einigen sich auf neues Urhebervertragsrecht
Teil der Gesetzesreform ist auch eine Neuregelung der Verlegerbeteiligung

Wie die SPD-Bundestagsfraktion in einer aktuellen Pressemeldung mitteilt, hätten sich die Koalitionsfraktionen auf ein neues Urhebervertragsrecht und gleichzeitig auf eine Neuregelung der Verlegerbeteiligung geeinigt. Noch müsse sich der Rechtsausschuss abschließend mit der Gesetzesnovelle befassen, so Onlinemeldungen. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Bundestag soll noch in dieser Woche anstehen.

»Wir konnten die für Urheber dringend notwendige gesetzliche Klarstellung erreichen, »dass auch Häufigkeit und Ausmaß der Nutzung eines Werkes bei der Frage nach der angemessenen Vergütung berücksicht werden müssen«, heißt es in der Erklärung der Parteivertreter. Ferner soll Urhebern zukünftig ein standardisierter, jährlich einforderbarer Auskunftsanspruch zustehen. Flankiert werde »dieser elementare Auskunftsanspruch von einem Auskunftsanspruch in der Lizenzkette«. Zudem soll Urhebern nach zehn Jahren ein Zweitverwertungsrecht zustehen. Urheberverbände sollen Unterlassungsklage im Fall von Verstößen gegen gemeinsame Vergütungsregeln erheben können.

»Zu guter Letzt konnten wir uns mit der Union auf eine Neuregelung der Verlegerbeteiligung enigen, die vor allem für kleine und mittelgroße Verlage wichtig ist. Im Interesse einer bisher gut funktionierenden, auch die Urheber berücksichtigenden, Praxis konnten wir eine Regelung erzielen, die den europarechtlichen Vorgaben gerecht wird. Der Verlagsstandort Deutschland wird damit gesichert.«

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5772:

https://www.urheberrecht.org/news/5772/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.