mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
09.01.2017; 21:39 Uhr
LG Nürnberg-Fürth zur Frage wann ein gebrauchtes Buch i.S.d. BuchPrG vorliegt
Buch muss durch Verkauf in den privaten Gebrauch gelangt sein

Das LG Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 25. November 2016 entschieden, dass es sich bei im Online-Handel erwobener und nach Widerruf des Rechtsgeschäfts noch eingeschweißt zurückgesendeter Ware nicht um ein gebrauchtes Buch i.S.d. Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) handelt. Das erneute Angebot als gebrauchtes Buch über dem gebundenen Preis verstoße gegen die geltende Buchpreisbindung. 

Nach Auffassung des LG Nürnberg-Fürth sei ein Buch gebraucht, wenn es bereits einmal die Vertriebskette  des Buchhandels verlassen habe, indem es durch Verkauf in den privaten Gebrauch gelangt sei. Diese Voraussetzungen lägen im Streitfall nicht vor, da das Buch nach Widerrufserklärung des Kunden an die Beklagte zurückgesandt und somit nicht in den privaten Gebrauch gelangt sei. Insbesondere habe der Buchhandel nicht am preisgebundenen Entgelt der ersten Veräußerung partizipiert, denn der gebundene Preis sei nicht durch den Kunden bezahlt worden.  

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5780:

https://www.urheberrecht.org/news/5780/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.