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18.01.2017; 21:33 Uhr
FAZ und Thalia schließen Vergleich im Rechtsstreit um Buchrezensionen
Einigung auf fiktive Lizenzzahlung pro verwendetem Rezensionsauszug

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und die Thalia Bücher GmbH haben den vor dem LG München I anhängigen Rechtsstreit um die Verwendung von FAZ-Buchrezensionen auf der Online-Plattform »buch.de« im Wege eines Vergleichs beigelegt. »Thalia gibt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung für sämtliche streitgegenständlichen Rezensionen ab und verpflichtet sich zu einer Zahlung von signifikantem Schadenersatz«, teilt die FAZ in einer Online-Meldung mit. 

Nach Angaben der FAZ seien die verwendeten Rezensionsauszüge urheberrechtlich geschützt und dürften nur gegen eine Lizenzzahlung zu Werbezwecken verwendet werden. Sämtliche Angebote für eine solche Lizensierung seien jedoch von »buch.de« abgelehnt worden. Der Vergleich sei auf »dringendes Anraten« des Landgerichts München zustande gekommen, so die Zeitung. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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