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18.01.2017; 22:07 Uhr
»Bild.de« klagt gegen »Focus Online« wegen »systematischer Reproduktion«
Berufung auf Verletzung des Datenbankrechts nach § 87b UrhG

Wie der Axel-Springer-Verlag mitteilt, wurde eine wettbewerbs- und urheberrechtliche Klage gegen »Focus Online« eingereicht. Mit der Klage wende sich »BILD« dagegen, »dass ›Focus Online‹ systematisch exklusive Bezahl-Inhalte von ›BILDplus‹ abschreibt und zum Teil des eigenen Geschäftsmodells macht, das Journalismus reichweitenorientiert vermarktet«. Laut »Golem« bestätigte ein Sprecher des LG Köln, dass eine entsprechende Klage (Az.: 14 O 5/17) am 12. Januar 2017 eingegangen sei.

Vor dem Hintergrund, dass die Quelle bei »Focus Online« stets genannt und darauf geachtet wurde, dass die Texte nicht wortgleich übernommen wurden, war eine urheberrechtliche Argumentation in dem bereits seit längerem schwelenden Streit nicht aussichtsreich, so »Meedia Online«. In der Klage berufe sich der Axel-Springer-Verlag nun auf eine Verletzung des Datenbankrechts nach § 87b UrhG. Die Webseite »Bild.de« und die Inhalte von »BILDplus« stellen nach Auffassung von Springer eine Datenbank gemäß § 87a UrhG dar, sodass sich »Bild.de« auf die geschützten Rechte von Datenbankherstellern berufen könne. 

»Für uns geht es hier um das Wertvollste, was wir als journalistische Marke haben: unsere mit eigenen Ressourcen recherchierten Inhalte«, erklärt Julian Reichelt, Chefredakteur »BILD Digital«. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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