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01.02.2017; 22:14 Uhr
ZAK beanstandet Internet-Liveübertragung der Handball-WM
Live-Streams durch DKB waren zulassungspflichtiger Rundfunk

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat in ihrer Sitzung am 31. Januar 2017 festgestellt, dass die Internet-Liveübertragung der Handball-WM der Herren durch die Deutsche Kreditbank (DKB) vorab einer rundfunkrechtlichen Zulassung bedurft hätte. Sie beanstandet die Übertragung auf der Internetplattform und auf dem »YouTube«-Kanal der DKB. Auf weitergehende Saktionen verzichteten die Medienwächter zunächst. 

Die ZAK widerspricht damit der Einschätzung der DKB, dass ihr Projekt ein anmelde- und zulassungsfreies Telemedium darstelle. Die ZAK sah vor allem in dem Einsatz von Live-Kommentaren die journalistisch-redaktionelle Gestaltung der Übertragung und damit das Vorliegen eines »an die Allgemeinheit gerichteten linearen Informations- und Kommunikationsdienstes« »als eindeutig erwiesen« an. Angesichts der Vielzahl der planmäßig übertragenen Handballspiele sei aus Sicht der ZAK nicht zweifelhaft, dass es sich um zulassungspflichtigen Rundfunk handelte.

»Dieser Fall endet nur deshalb mit einer Beanstandung, weil es ein außergewöhnlicher Einzelfall ist«, erklärt ZAK-Vorsitzender Siegfried Schneider

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