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21.02.2017; 21:45 Uhr
EuGH: Keine Vergütung für Sendeunternehmen bei Wiedergabe von Sendungen in Hotelzimmern
Preis für Übernachtung kein »Eintrittsgeld« i.S.d. Vermiet- und Verleih-Richtlinie

Die Wiedergabe von Fernseh- und Hörfunksendungen in Hotelzimmern berechtigt die Sendeunternehmen nicht zu einer entsprechenden Vergütung. Die öffentliche Wiedergabe von Fernseh- und Hörfunksendungen über in Hotelzimmern aufgestellte Fernseh- und Rundfunkgeräte sind vom Geltungsbereich des Ausschließlichkeitsrechts der Sendeunternehmen aus Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2006/115 nicht erfasst. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 16. Februar 2017 entschieden (Az.: C-641/15 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

Geklagt hatte die österreichische Verwertungsgesellschaft Rundfunk, die die Rechte zahlreicher in- und ausländischer Rundfunkanstalten verwaltet, gegen die Hettegger Hotel Edelweiss GmbH. Die Verwertungsgesellschaft macht geltend, dass die Beklagte mit der Bereitstellung von Fernsehgeräten in ihren Hotelzimmern und der Wiedergabe von Fernseh- und Rundfunksendungen über diese Geräte eine öffentliche Wiedergabe i.S.v. Art. 8 Abs. 3 der Vermiet- und Verleih-Richtlinie (RL 2006/115/EG) vornehme.

Der EuGH stellt fest, dass »die Verbreitung eines Signals mittels in Hotelzimmern aufgestellter Fernseh- und Radiogeräte eine öffentliche Wiedergabe der Sendungen von Sendeunternehmen i.S.v. Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie« ist. Jedoch sei, im Unterschied zu dem ausschließlichen Recht der ausübenden Künstler und dem Recht der Tonträgerhersteller gem. Art. 8 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2006/115, das in Abs. 3 dieses Artikels vorgesehene ausschließliche Recht von Sendeunternehmern auf Fälle der öffentlichen Wiedergabe an Orten beschränkt, die der Öffentlichkeit gegen Zahlung eines Eintrittsgelds zugänglich sind. Der EuGH stellt klar, dass der Preis eines Hotelzimmers ebenso wie das Entgelt für eine gastronomische Dienstleistung kein Eintrittsgeld sei, das speziell als Gegenleistung für die öffentliche Wiedergabe einer Fernseh- und Hörfunksendung verlangt werde.

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