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14.03.2017; 20:25 Uhr
OLG Stuttgart zur Zulässigkeit eines Presseberichts zu den »Panama Papers«
Identifizierende Berichterstattung im konkreten Fall gerechtfertigt

Mit einem am 8. März 2017 verkündeten Berufungsurteil hat das OLG Stuttgart entschieden, dass ein im vergangenen Jahr veröffentlichter Artikel der »Süddeutschen Zeitung« zu den »Panama Papers« zulässig war (Az.: 4 U 166/16). 

Gegenstand des Verfahrens war der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Äußerungen in dem Beitrag »Das Phantom«, der am 5. April 2016 in der Print- und Online-Ausgabe der «Süddeutschen Zeitung« erschienen ist. Geklagt hatte ein ehemaliger Privatdetektiv und »Geheimagent«, über den in dem Artikel anlässlich der »Panama Papers« berichtet wird. 

Das OLG Stuttgart hatte sich insbesondere mit der Frage zu befassen, »ob die möglicherweise rechtswidrige Erlangung der Dateien der Veröffentlichung insgesamt entgegensteht«, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Der Senat geht bei seiner Entscheidung davon aus, dass der Kläger sich auf eine möglicherweise rechtswidrigige Beschaffung der Informationen nicht berufen könne, »weil diese keine Straftat zu seinem Nachteil darstellt und ihn im Ergebniss auch nicht in eigenen Rechten verletzt«. Der Kläger könne durch die Informationsweitergabe allenfalls in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK) verletzt sein. Dieses habe jedoch in der erforderlichenAbwägung mit dem Recht der Beklagten auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK) zurückzutreten.  

Hinsichtlich der angegriffenen Äußerungen hat das OLG Stuttgart die Entscheidung der Vorinstanz teilweise bestätigt und teilweise abgeändert.

Dokumente:

[IUM/ct]

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