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29.03.2017; 22:23 Uhr
»Netzwerkdurchsetzungsgesetz«: BMJV legt erweiterte Version vor
Kritiker befürchten »Ende der Anonymität im Internet«

Kurz nachdem der erste Entwurf des »Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken« vorgestellt wurde (vgl. Meldung vom 14. März 2017), legt das Bundesjustizministerium (BMJV) eine überarbeitete und erweiterte Version des Referentenentwurfs zur Notifikation an die EU-Kommission vor. 

Der ursprüngliche Entwurf umfasste 14 Straftatbestände, bei denen die betroffenen sozialen Netzwerke eingreifen müssten. Bei der überarbeiteten Fassung ist die Liste der Straftaten, bei denen das Gesetz zur Anwendung kommen soll, um etliche Delikte erweitert worden. Ferner sieht die aktuelle Fassung eine Ergänzung der datenschutzrechtlichen Ermächtigungsnorm des § 14 Abs. 2 TMG vor. Wie »Heise Online« berichtet, werde nach der Gesetzesbegründung hiermit das Ziel verfolgt, das bisherige datenschutzrechtliche Verbot der Weitergabe von persönlichen Daten einzuschränken und einen Auskunftsanspruch nicht nur im Bereich des Terrors oder der Strafverfolgung zu ermöglichen, sondern auch bei Persönlichkeitsverletzungen oder bei der Verletzung »anderer absolut geschützter Rechte«. 

Hierin sehen Kritiker die Gefahr des »Endes der Anonymität im Netz« und einen »Angriff auf das Vertrauen im Internet«.

Dokumente:

[IUM/ct]

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