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27.04.2017; 21:43 Uhr
»Kohl-Protokolle«: LG Köln spricht Helmut Kohl Rekord-Entschädigung zu
Persönlichkeitsrecht des ehemaligen Bundeskanzlers schwer verletzt

In dem Rechtsstreit zwischen Helmut Kohl und seinem ehemaligen Ghostwriter Heribert Schwandessen Co-Autor Tilman Jens und dem Verlag Random House hat das LG Köln mit Urteil vom 27. April 2017 dem Altkanzler eine Rekord-Entschädigung von einer Million Euro zugesprochen. Das berichten Onlinemedien.  

In dem zivilrechtlichen Verfahren wendete sich Kohl gegen die Verwendung und Veröffentlichung von Zitaten in dem Buch »Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle« (vgl. Meldung vom 19. November 2015). Die Anwälte Kohls forderten neben dem Schadensersatz in Höhe von mindestens fünf Millionen Euro auch die Herausgabe von Tonbändern und eine Unterlassung konkreter Zitate. Das OLG Köln hatte im Mai 2015 die weitere Verbreitung des Werkes mit über 100 Kohl-Zitaten durch einstweilige Verfügung untersagt (siehe ZUM-RD 2015, 731 - vgl. auch Meldung vom 5. Mai 2015).

Das LG Köln habe das Verbot von 116 Textpassagen des Bestsellers bestätigt, berichtet die »FAZ Online«. Nur Kohl selbst dürfe entscheiden, welche seiner Aussagen veröffentlicht werden sollten und welche nicht. Schwan habe mit dem Buch seine Verschwiegenheitspflicht und seine Pflicht zur Geheimhaltung verletzt.

Dokumente:

[IUM/ct]

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