mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
01.06.2017; 21:27 Uhr
Urheberrechtsstreit über die Veröffentlichung vertraulicher Militärberichte geht vor den EuGH
Abwägung zwischen Urheberrecht und Grundrechten auf Informations- und Pressefreiheit

Der I. Zivilsenat des BGH hat dem EuGH in dem Rechtsstreit der Bundesrepublik Deutschland gegen die hinter der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) stehende Funke-Mediengruppe über die Veröffentlichung vertraulicher Unterlagen zum Afghanistankrieg Fragen zur Abwägung zwischen dem Urheberrecht und den Grundrechten auf Informations- und Pressefreiheit vorgelegt (Beschluss vom 1. Juni 2017, Az.: I ZR 139/15 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Der eigenen Pressemitteilung zufolge möchte der BGH Fragen zur Auslegung der Urheberrechtsrichtlinie (RL 2001/29/EG) und deren Umsetzungsspielräume im nationalen Recht geklärt wissen. 

Im Fall geht es um eine Veröffentlichung vertraulicher militärischer Lageberichte der Bundesregierung, welche die WAZ im Jahr 2013 online gestellt hat (vgl. Meldung vom 9. April 2013 und Meldung vom 23. Juli 2013). Mit den mit »VS - nur für den Dienstgebrauch« markierten Papieren wurde das Parlament über den Afghanistankrieg unterrichtet. Sie zeigen den Kriegsverlauf von 2005 bis Sommer 2012. Mit der Publizierung wollte die WAZ den »Verlauf der Auslandseinsätze dokumentieren«, so das Unternehmen damals.

Das Verteidigungsministerium hatte die WAZ unter Berufung auf das Urheberrecht abgemahnt und aufgefordert, die Papiere aus dem Netz zu löschen. Konkret stützt sich das Ministerium auf § 12 UrhG, wonach der Urheber bestimmen darf, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. Das LG Köln hatte der Klage stattgegeben, die Berufung der Funke-Mediengruppe blieb erfolglos. Erst im August 2015 nach Androhung einer Zwangsvollstreckung nahm die WAZ die Dokumente aus dem Netz (vgl. Meldung vom 5. August 2017). Die Journalisten der WAZ sehen in dem Vorgehen des Verteidigungsministeriums einen Missbrauch des gültigen Rechts. Nach ihrer Meinung gehörten die Dokumente »nicht der Regierung, sondern den Bürgern«.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5873:

https://www.urheberrecht.org/news/5873/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.