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13.06.2017; 22:24 Uhr
LG Leipzig: Fernseh-Mitschnitte dürfen nicht auf Youtube weiterverbreitet werden
Google-Tochter hat die »ihr zumutbaren Prüfpflichten verletzt«

Das LG Leipzig hat mit jetzt bekannt gewordenem Urteil vom 19. Mai 2017 entschieden, dass ein Mitschnitt der Fernseh-Ausstrahlung des Dokumentarfilms »Leben außer Kontrolle« nicht auf der Internetplattform »Youtube« weiterverbreitet werden darf. Das Gericht gab dem Produzenten des Films Recht, der mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V. (AG Dok) gegen die Google-Tochter geklagt hatte (Az.: 05 O 661/15 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

Der Dokumentarfilm war bei der Fernsehausstrahlung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen von einem Zuschauer aufgezeichnet und auf dessen »Youtube«-Seite hochgeladen worden. Der Produzent des Films machte Youtube auf diesen Rechtsverstoß aufmerksam und verlangte die Löschung des Inhalts. Youtube kam dem Verlangen nicht nach. Vielmehr akzeptierte Youtube die Aussage des Nutzers, der den Film hochgeladen hatte, er sei als Zahler des Rundfunkbeitrags Miteigentümer des gesendeten Films geworden. 

Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen aus, die Beklagte habe ihr zumutbare Prüfpflichten verletzt, »weil sie nach dem Hinweis im Rahmen des Beanstandungsverfahrens nicht alles ihr technisch und wirtschaftlich Zumutbare getan hat«. »Hierfür hätte die Beklagte unverzüglich mit dem Ziel tätig werden müssen, die Darstellung des Werkes zu entfernen oder den Zugang zu sperren, sobald sie die erforderliche Kenntnis erlangt hatte«, so das LG Leipzig. Ferner stellt das Gericht fest, dass die Prüfpflicht bereits gegeben sei, wenn unter Vorlage »aller erforderlichen Angaben« auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden war. Diese Prüfung hätte »zu einer Löschung führen müssen, da die Zahlung von GEZ-Gebühren offensichtlich nicht zum Erwerb von Veröffentlichungsrechten führt«, heißt es in dem Urteil.

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