Konsultation über »Telemedienauftrag« des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Die Rundfunkreferenten der Länder unter Federführung der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt haben einen Vorschlag veröffentlicht, um den Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen an das Internet anzupassen und den öffentlich-rechtlichen Telemedienauftrag zeitgemäß fortzuentwickeln. Hierzu wurde nun ein Papier veröffentlicht, das nun als Grundlage für eine im Auftrag der Rundfunkkommission durchzuführende öffentliche Konsultation für diese Initiative dient.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollen dem Vorschlag zufolge auch ohne konkreten Programmbezug »zeitgemäß gestaltete« Online-Angebote erstellen dürfen, solange diese nicht presseähnlich sind. Dies umfasst auch die Erstellung von »eigenständigen audiovisuellen Inhalten« einschließlich »interaktiver Kommunikation«. Zudem sollen die Öffentlich-Rechtlichen Telemedien auch »außerhalb des dafür jeweils eingerichteten eigenen Portals« anbieten können, soweit dies »zur Erreichung der Zielgruppe aus journalistisch-redaktionellen Gründen geboten ist«.
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Verbände und Unternehmen der Medienwirtschaft sowie andere interessierte Kreise haben bis 7. Juli Gelegenheit zur Stellungnahme. Über das Ergebnis soll bei der Konferenz der Chefs der Staats- und Senatskanzleien Mitte September berichtet werden.
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