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12.07.2017; 21:38 Uhr
BVerwG: Einsicht in Gutachten über NS-Vergangenheit ehemaliger verstorbener Ministeriumsmitarbeiter
Bei noch lebenden Personen Einsicht nur mit deren Einwilligung

Das BVerwG hat mit Urteil vom 29. Juni 2017 entschieden, dass einem Journalist Einsicht in ein Gutachten über die politische Belastung ehemaliger Mitarbeiter des Bundeslandwirtschaftsministeriums in der NS-Zeit gewährt werden muss, soweit die Mitarbeiter bereits verstorben sind (Az.: 7 C 24.15; Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Einen Anspruch auf Einsicht bezüglich noch lebender Mitarbeiter hat das Gericht hingegen verneint. 

Das BVerwG hat die Entscheidung der Vorinstanz insoweit bestätigt als sie die noch lebenden ehemaligen Mitarbeiter betrifft. Soweit sich die im Gutachten enthaltenen Informationen auf noch lebende Personen beziehen, komme eine Einsicht wegen der Schutzwürdigkeit personenbezogener Daten nur bei Einwilligung der Betroffenen in Betracht. »Soweit nach den beamtenrechtlichen Vorschriften die vom Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung grundsätzlich geforderte Vertraulichkeit der Personlaktendaten zum Schutz höherrangiger Interessen ausnahmsweise durchbrochen und Einsicht gewährt werden kann, kommt hier dem Informationsinteresse der Presse kein Vorrang zu«, so das Gericht. Demgegenüber gehe dieses Interesse vor, soweit im Gutachten die Lebensläufe bereits verstorbener Mitarbeiter behandelt werden. Der postmortale Persönlichkeitsschutz gebiete auch bei Würdigung der Belange der Hinterbliebenen nicht, den Zugang zu diesen Unterlagen während eines Zeitraums von drei Jahren nach dem Tod zu sperren.

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